
VERFAHREN
Die fünf Phasen der Mediation
Das Mediationsverfahren beginnt, wenn eine oder alle Parteien mit mir als Mediator Kontakt aufnehmen.
Danach durchläuft das Verfahren grundsätzlich fünf Phasen:
1 – MEDIATIONSVEREINBARUNG TREFFEN
Beim ersten Gespräch erläutere ich die Grundlagen der Mediation und prüfe, ob sich der Konflikt für eine Mediation eignet. Auch klären wir ggf. die Verjährung rechtlicher Ansprüche einer der Parteien während der Mediation.
Wir vereinbaren das Mediationshonorar und klären, wer zu welchen Anteilen die Kosten des Verfahrens trägt.


2 – KONFLIKTFELDER KLÄREN
Wir ermitteln, worüber Uneinigkeit und worüber Einigkeit besteht. Die Parteien vertreten ihre Positionen in tatsächlicher und unter Umständen auch in rechtlicher Hinsicht.
Sofern zuvor vereinbart, sind die Rechtsanwälte der Parteien zugegen.
Wir stellen die entscheidungsrelevanten Themen und die erforderlichen offenzulegenden Tatsachen fest.
3 – NEUE KOMMUNIKATIONSSTRUKTUR EINFÜHREN UND KONFLIKTEBENEN BEARBEITEN
Es gibt keine objektive Wahrheit, sondern nur subjektive Wirklichkeiten. So lautet der Grundgedanke der Mediation. Als Mediator lerne ich, die unterschiedlichen Sichtweisen der einzelnen Konfliktpartner zu verstehen. Erkenntnisse der Kommunikationswissenschaft und bestimmte Fragetechniken dienen mir als Hilfsmittel.
Über mein Verstehen lernen die Konfliktparteien wechselseitig, die unterschiedlichen Sichtweisen anzuerkennen. Wir benennen Positionen und Interessen aller. Wir sprechen auch über die geltend gemachten rechtlichen Ansprüche der Konfliktpartner, und ich beurteile als Anwalt und Mediator die Erfolgsaussichten in einem gerichtlichen Verfahren.


4 – EINIGUNG ERZIELEN
Mithilfe der Kreativität der Parteien und verschiedener Techniken wie dem Brainstorming entwickeln wir Lösungsoptionen. Ich gebe Anregungen aus meinem Erfahrungsschatz. Anschließend prüfen wir die Optionen auf ihre Realisierbarkeit und wägen die Vor- und Nachteile ab.
Wir kehren vom Positionendenken ab und eröffnen Perspektiven, die vorher nicht denkbar waren. Damit vergrößern wir den zu verteilenden „Kuchen“. Das antagonistische Prinzip des Rechts weicht einem konstruktiven Miteinander. Die Parteien entscheiden selbst. Am Ende dieser Phase fasse ich das Ergebnis schriftlich zusammen.
5 – GESTALTUNG UND ABSCHLUSSVEREINBARUNG
Jede Partei berät sich – womöglich mit ihrem Rechtsanwalt – und überprüft, ob das Ergebnis gegenüber einer Nichteinigung oder einer gerichtlichen Auseinandersetzung Bestand hat. Ich erstelle aus der Vereinbarung einen schriftlichen Vertrag.
Sie können die Vollstreckbarkeit eines Vertrages notariell beurkunden oder durch die Gestaltung als Anwaltsvergleich sicherstellen lassen. So bietet die Abschlussvereinbarung hinsichtlich ihrer Durchsetzbarkeit die gleiche Sicherheit wie ein gerichtliches Urteil. Damit ist die Mediation abgeschlossen.

Mediation ist verantwortungsbewusstes Handeln
Während dieser Phasen ist die Vertraulichkeit der Mediation gesichert. Als Rechtsanwalt unterliege ich schon gesetzlich der Verschwiegenheit. Die zivil- und strafprozessualen Vorschriften sehen nämlich vor, dass der von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtete Berufsangehörige ein Zeugnisverweigerungsrecht vor Gericht hat, wenn er von der Schweigepflicht nicht entbunden wird. Bereits im Mediationsvertrag können wir auch vereinbaren, dass ich als Mediator nur im allseitigen Einverständnis von meiner Verschwiegenheitspflicht für einen Prozess entbunden werde. In diesem Mediationsvertrag können wir auch vereinbaren, dass von den Parteien im Mediationsverfahren geäußerte Auffassungen und Zugeständnisse nicht in einem späteren gerichtlichen Verfahren gegen sie verwendet werden können.