MEDIA­TION

Erben und Vererben

Erb­an­ge­le­gen­heiten sind ein heikles Thema. Um dabei sicher zu gehen, ist ein pro­fundes Fach­wissen in den Berei­chen Familien‑, Erb‑, Gesell­schafts- und Steu­er­recht unerlässlich.

Um eine bestehende Erb­strei­tig­keit zu klären oder Kon­flikte erst gar nicht auf­kommen zu lassen, sind recht­liche und steu­er­liche Aspekte beson­ders zu berück­sich­tigen. Mit guter fach­li­cher Bera­tung ver­meiden Sie Fehl­ent­schei­dungen bei der Erstel­lung letzt­wil­liger Ver­fü­gungen wie Tes­ta­mente und Erbverträge.

Auch bei bestehenden Kon­flikten in Erbaus­ein­an­der­set­zungen, bei Pflicht­teils­an­sprü­chen, Vor­aus­ver­mächt­nissen, Ver­mächt­nissen, Tes­ta­ments­voll­stre­ckungen ist neben der guten ver­ständ­nis­vollen Media­tion Fach­wissen in den oben genannten Berei­chen geboten.

Bei der Kon­flikt­ver­mei­dung ist eine mög­lichst fami­li­en­freund­liche Lösung das erklärte Ziel. Ich bringe hier beson­dere media­ti­ons­spe­zi­fi­sche Kennt­nisse mit, da häufig weit zurück­lie­gende Kon­flikte der Par­teien auf­ge­ar­beitet werden müssen. Hinter der Bewer­tung des Nach­lasses können sich nicht erfüllte Bedürf­nisse verbergen.

Jeden ein­zelnen Men­schen sehen

Mit meiner Empa­thie und meinem Ver­trauen gewinne ich Zugang zu jeder ein­zelnen Person. Hinzu kommt, dass das Ver­fahren ver­trau­lich ist, so dass ich den zwi­schen­mensch­li­chen Bezie­hungs­ebenen in vollem Umfang Rech­nung tragen kann, was den Fami­li­en­frieden, oft gene­ra­ti­ons­über­grei­fend, wie­der­her­stellen bzw. sichern kann.

Das Fami­li­en­ver­mögen wie z.B. Kunst­samm­lungen, Immo­bi­lien und Unter­nehmen bleiben erhalten.

EIN­SATZ­MÖG­LICH­KEITEN

 
Zur Ver­mei­dung von Kon­flikten oder Fehl­ent­schei­dungen bei der Erstel­lung letzt­wil­liger Ver­fü­gungen wie Testamenten/Erbverträgen, bei bestehenden Kon­flikten wie z.B. in Erbaus­ein­an­der­set­zungen, bei Pflicht­teils­an­sprü­chen, (Voraus-)vermächtnissen, Testamentsvollstreckungen.

NUTZEN DER MEDIATION

 
Hier gelten zunächst die unter All­ge­meine Media­tion auf­ge­führten Nutzungsgesichtspunkte.

Hinzu kommt, dass das Ver­fahren ver­trau­lich ist, so dass den zwi­schen­mensch­li­chen Bezie­hungs­ebenen in vollem Umfang Rech­nung getragen werden kann, was den Fami­li­en­frieden, oft gene­ra­ti­ons­über­grei­fend, wie­der­her­stellen bzw. sichern kann. Das Fami­li­en­ver­mögen wie z.B. Kunst­samm­lungen, Immo­bi­lien und Unter­nehmen bleiben erhalten.